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DEUTSCH
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CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR MASCHINEN
(RICHTLINIE 98/37/EG)
Der Hersteller: FAAC S.p.A.
Anschrift: Via Benini, 1 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
Erklärt, dass: Der Antrieb Mod. R180, R280,
hergestellt wurde, um in eine Maschine eingebaut oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine zusammengebaut
zu werden, gemäß der Richtlinien 98/37/EG;
den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der folgenden weiteren Richtlinien EWG entspricht:
73/23/EWG und nachfolgende Änderung 93/68/EWG.
89/336/EWG und nachfolgende Änderung 92/31/EWG und 93/68/EWG
und erklärt darüber hinaus, dass die Inbetriebnahme der Maschine bis zu dem Zeitpunkt nicht gestattet ist, bis
die Maschine, in die sie eingebaut wird, oder als deren Bestandteil sie bestimmt ist, identifiziert wurde und deren
Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie 98/37/EG.
Bologna, 28. Februar 2007
Der Geschäftsführer
A. Bassi
1) ACHTUNG! Um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, sollte die Anleitung
aufmerksam befolgt werden. Eine falsche Installation oder ein fehlerhafter
Betrieb des Produktes können zu schwerwiegenden Personenschäden
führen.
2) Bevor mit der Installation des Produktes begonnen wird, sollten die Anleitungen
aufmerksam gelesen werden.
3) Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Styropor, usw.) sollte nicht in Reichweite von
Kindern aufbewahrt werden, da es eine potentielle Gefahrenquelle darstellt.
4) Die Anleitung sollte aufbewahrt werden, um auch in Zukunft Bezug auf sie
nehmen zu können.
5) Dieses Produkt wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen angegebenen
Gebrauch entwickelt und hergestellt. Jeder andere Gebrauch, der nicht
ausdrücklich angegeben ist, könnte die Unversehrtheit des Produktes
beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle darstellen.
6) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen
oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Automation verursacht
werden, ab.
7) Das Gerät sollte nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen installiert
werden: das Vorhandensein von entflammbaren Gasen oder Rauch stellt ein
schwerwiegendes Sicherheitsrisiko dar.
8) Die mechanischen Bauelemente müssen den Anforderungen der Normen EN
12604 und EN 12605 entsprechen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die
Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den nationalen
gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen zu
beachten.
9) Die Firma FAAC übernimmt keine Haftung im Falle von nicht fachgerechten
Ausführungen bei der Herstellung der anzutreibenden Schließvorrichtungen
sowie bei Deformationen, die eventuell beim Betrieb entstehen.
10) Die Installation muß unter Beachtung der Normen EN 12453 und EN 12445
erfolgen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die
Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen
zu beachten.
11) Vor der Ausführung jeglicher Eingriffe auf der Anlage ist die elektrische
Versorgung auszuschalten.
12) Auf dem Versorgungsnetz der Automation ist ein omnipolarer Schalter mit
Öffnungsabstand der Kontakte von über oder gleich 3 mm einzubauen. Darüber
hinaus wird der Einsatz eines Magnetschutzschalters mit 6 A mit omnipolarer
Abschaltung empfohlen.
13) Es sollte überprüft werden, ob vor der Anlage ein Differentialschalter mit einer
Auslöseschwelle von 0,03 A zwischengeschaltet ist.
14) Es sollte überprüft werden, ob die Erdungsanlage fachgerecht ausgeführt
wurde. Die Metallteile der Schließung sollten an diese Anlage angeschlossen
werden.
15) Die Automation verfügt über eine eingebaute Sicherheitsvorrichtung für den
Quetschschutz, die aus einer Drehmomentkontrolle besteht. Es ist in jedem
Falle erforderlich, deren Eingriffsschwelle gemäß der Vorgaben der unter Punkt
10 angegebenen Vorschriften zu überprüfen.
16) Die Sicherheitsvorrichtungen (Norm EN 12978) ermöglichen den Schutz
eventueller Gefahrenbereiche vor mechanischen Bewegungsrisiken, wie zum
Beispiel Quetschungen, Mitschleifen oder Schnittverletzungen.
17) Für jede Anlage wird der Einsatz von mindestens einem Leuchtsignal empfohlen
(bspw.: FAACLIGHT) sowie eines Hinweisschildes, das über eine entsprechende
Befestigung mit dem Aufbau des Tors verbunden wird. Darüber hinaus sind
die unter Punkt “16” erwähnten Vorrichtungen einzusetzen.
18) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung hinsichtlich der Sicherheit und des
störungsfreien Betriebs der Automation ab, soweit Komponenten auf der Anlage
eingesetzt werden, die nicht im Hause FAAC hergestellt wurden.
19) Bei der Instandhaltung sollten ausschließlich Originalteile der Firma FAAC
verwendet werden.
20) Auf den Komponenten, die Teil des Automationssystems sind, sollten keine
Veränderungen vorgenommen werden.
21) Der Installateur sollte alle Informationen hinsichtlich des manuellen Betriebs des
Systems in Notfällen liefern und dem Betreiber der Anlage das Anleitungsbuch,
das dem Produkt beigelegt ist, übergeben.
22) Weder Kinder noch Erwachsene sollten sich während des Betriebs in der
unmittelbaren Nähe der Automation aufhalten.
23) Die Funksteuerungen und alle anderen Impulsgeber sollten außerhalb der
Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, um ein versehentliches Aktivieren
der Automation zu vermeiden.
24) Der Durchgang/die Durchfahrt soll nur bei stillstehender Automation
erfolgen.
25) Der Betreiber sollte keinerlei Reparaturen oder direkte Eingriffe auf der Automation
ausführen, sondern sich hierfür ausschließlich an qualifiziertes Fachpersonal
wenden.
26) Wartung: mindestens halbjährlich die Anlagefunktionstüchtigkeit, besonders die
Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsvorrichtungen (einschl. falls vorgesehen, die
Schubkraft des Antriebs) und der Entriegelungsvorrichtungen überprüfen.
27) Alle Vorgehensweisen, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Anleitung
vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
HINWEISE FÜR DIE INSTALLATION
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
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