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Mit diesem Symbol gekennzeichnete Vorschriften bzw. Anweisungen betreffen die Sicher-
heit!
1. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN / HINWEISE
Der Gebrauch von holzgefeuerten Geräten kann zu Gefahren führen, denen durch die Beachtung
der folgenden Regeln und Vorsichtsmaßnahmen vorzubeugen ist:
1. Die Geräte sind nach DIN EN 12815 geprüft (Typenschild).
2. Für die Aufstellung und den abgasseitigen Anschluss sind die Forderungen der Feuerungsver-
ordnung (FeuVO), die jeweiligen Länderbauordnungen sowie die DIN 4705, DIN EN 13384,
DIN 18160, DIN 18896, DIN EN 1856-2 und der DIN EN 15287 zu beachten. Zur korrekten
Funktion Ihres Gerätes muss der Schornstein, an den Sie das Gerät anschließen wollen, in
einwandfreiem Zustand und mind. bis 400°C beständig sein.
3. Vor Erstinbetriebnahme und vor dem Schornsteinanschluss, sollten Sie die Bedienungsanlei-
tung gründlich durchlesen und den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister / Bezirksbe-
auftragte informieren.
4. Zur einwandfreien Funktion des Gerätes muss der Schornsteinzug mind. 12 - 15 Pa Unter-
druck aufweisen und darf kurzzeitig max. 18 Pa betragen.
5. Es wird empfohlen bei Aufstellung der Geräte saubere Baumwollhandschuhe zu tragen, um
Fingerabdrücke, die später schwierig zu entfernen sind, zu vermeiden.
6. Im Interesse der Luftreinhaltung und der sicheren Funktion des Gerätes sollten die in der Be-
dienungsanleitung angegebenen max. Brennstoffaufgabemengen nicht überschritten werden
und die Türen der Geräte geschlossen sein, da sonst die Gefahr des Überheizens besteht, das
zu Beschädigungen am Gerät führen kann. Beschädigungen solcher Art, unterliegen nicht der
Garantiepflicht.
7. Die Türen der Geräte müssen während des Betriebes immer geschlossen sein.
Die zugelassenen Brennstoffe sind
- Naturbelassenes Scheitholz (bis max. 33 cm Länge)
- Holzbrikett nach DIN 51731
8. Verwenden Sie keine flüssigen Anzündhilfen. Zum Anzünden sollten spezielle Anzünder oder
Holzwolle verwendet werden.
9. Die Verbrennung von Abfällen, Feinhackschnitzeln, Rinden, Kohlegruß, Spanplattenresten,
feuchtem und mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, Pellets, Papier, Pappe o. ä. ist verbo-
ten.
10. Beim ersten Anheizen könnte es zu Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung kommen. Sor-
gen Sie unbedingt für gute Raumbelüftung (Fenster und Türen öffnen) und heizen Sie min-
destens eine Stunde auf max. Nennwärmeleistung. Sollte beim ersten Heizvorgang die max.
Temperatur nicht erreicht werden, können die Geruchsbelästigungen auch später nochmals
auftreten.
11. Die Bedienelemente und die Einstelleinrichtungen sind entsprechend der Bedienungsanleitung
einzustellen. Bitte benutzen Sie bei heißem Gerät die Hilfswerkzeuge oder einen Schutzhand-
schuhe zur Bedienung.
12. Beim Öffnen der Heiztür kann es bei Fehlbedienung oder bei nicht ausreichendem Schorn-
steinzug zu Rauchaustritt kommen. Es ist unbedingt zu beachten, dass die Heiztür nur lang-
sam, zuerst einen Spalt und nach ein paar Sekunden ganz geöffnet werden darf. Außerdem
soll vor dem Öffnen der Heiztür zum Nachlegen von Brennstoff nur noch das Glutbett im
Brennraum vorhanden sein, das heißt, es dürfen keine Flammen mehr sichtbar sein.
13. Im Warmhaltefach und auf / an dem Gerät dürfen keine brennbaren Gegenstände abgestellt
oder angelehnt werden. Sicherheitsabstände beachten!
14. Verpuffungsgefahr!! Immer vor dem Öffnen der Brennraumtüre, zuvor die Luftzufuhr langsam
auf Maximum öffnen! Warten Sie nach dem öffnen der Luftzufuhr ausreichend lange. Erst
nachdem das Feuer bzw. die Glut auflodert, öffnen Sie die Heiztüre. Wenn Sie nach diesem
Muster vorgehen, können Sie sicher sein, nie eine Verpuffung erleben zu müssen, denn sollte
wirklich unverbranntes Verbrennungsgas im Brennraum gewesen sein, hätten Sie dieses mit
dieser Vorgehensweise verhindert. Also, nach jeder Brennstoffaufgabe den Primärluftregler
zuvor ganz öffnen und erst wieder nach entzünden der Brennstoffauflage einstellen.
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