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2.4. Setzen Sie das Fahrrad auf die erste Fahrradschiene und
befestigen Sie die Fahrradreifen mit den Spannriemen. Die
Anordnung der Riemen wurde bewusst so gewählt, dass die
Spannriemen schräg durch die Felgen der Fahrräder gezogen
werden, da nur so eine Fixierung der Fahrräder auch gegen
seitliche Bewegungen erreicht wird. Verändern Sie nicht die
Position der vormontierten Läufer mit den Spannriemen.
2.5. Befestigen Sie mit dem kurzen Abstandshalter das erste
Fahrrad am Fahrradträger. Befestigen Sie dann das zweite
Fahrrad mit dem langen Abstandshalter am Trägerrahmen und in
der Fahrradschiene (wie in Punkt 2.4 beschrieben).
Mit der Diebstahlsicherung des langen Abstandshalters sichern
Sie beide Fahrräder gegen eine unbefugte Entfernung vom
Träger.
§
1. Der Fahrer ist für die sichere Befestigung des Trägers, des Zubehörs und der Ladung grundsätzlich alleine verantwortlich. Für
Montage- und Anwendungsfehler sowie Lack- und Folgeschäden übernimmt die Uebler GmbH keine Haftung. Überprüfen Sie vor der
ersten Befestigung des Fahrradträgers den einwandfreien Zustand der Heckklappe und der Scharniere Ihres Fahrzeuges und fragen
Sie bei evtl. Zweifeln hinsichtlich der Festigkeit Ihren Kfz- Fachbetrieb.
2. Die Trägerklappe muss bei Nichtgebrauch immer hochgeklappt und mit einem Spannriemen gesichert werden. Die Heckklappe darf
bei montiertem Träger nicht zugeschlagen werden, sondern ist vorsichtig zu schließen. Mit beladenem Träger darf die Heckklappe nicht
geöffnet werden, dies kann zu Beschädigungen an den Scharnieren der Heckklappe und am Fahrzeug führen.
3. Bei Benutzung von Autowaschstraßen ist der Träger abzunehmen.
4. Achten Sie beim Beladen des Trägers mit den Fahrrädern darauf, dass die Pedale des ersten Fahrrades nicht mit der Heckscheibe
bzw. dem Heckscheibenwischer Ihres Fahrzeuges kollidieren. Drehen Sie die Pedale soweit nach oben, dass keine Berührungsgefahr
(auch bei Betrieb des Heckscheibenwischers) mehr besteht. Sollte es in seltenen Fällen trotzdem zum Kontakt zwischen
Heckscheibenwischer und Fahrradträger kommen, so ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen (z. B. Demontage des
Scheibenwischers), dass es zu keinen Beschädigungen beim Betrieb kommen kann.
5. Bei Benutzung des Fahrradträgers ist die Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h beschränkt.
6. Die Tragkraft der Trägerklappe beträgt max. 60 kg; der Träger selbst wiegt ca. 9 kg.
Die maximale Beladung pro Fahrradschiene beträgt 22,5 kg.
Die maximale Tragkraft des Trägers ist unter keine Umstände zu überschreiten.
7. Das zulässige Gesamtgewicht sowie die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges darf durch die Beladung des Trägers nicht
überschritten werden. Durch das gestiegene Gewicht am Heck des Fahrzeuges kann sich das Fahrverhalten ändern (erhöhte
Seitenwindempfindlichkeit, verlängerter Bremsweg, verändertes Kurvenverhalten).
8. Die Ladung muss möglichst gleichmäßig und mit niedrigem Schwerpunkt auf dem Träger festgezurrt werden, die Fahrräder müssen
auf dem Träger sicher gegen Rollen und Kippen fixiert werden. Schwere Fahrräder sollten stets innen, leichte Fahrräder (z.B.
Kinderräder) stets außen auf dem Fahrradträger montiert werden.
9. Entfernen Sie vor der Beladung lose Teile und Fahrradkörbe, Kindersitze o.ä. von den Fahrrädern. Decken Sie die Räder nicht
durch Planen, Schutzüberzüge o.ä. ab. Überprüfen Sie während der Fahrt in regelmäßigen Abständen durch Blick in den Rückspiegel
Träger und Ladung auf evtl. Verschiebungen/ Verlagerungen und beseitigen Sie den Grund für diese Veränderungen unverzüglich.
10. Mit beladenem Träger darf die Heckklappe nicht geöffnet werden, da es sonst zu Beschädigungen am Fahrzeug kommen kann.
11. Beachten Sie bei Auslandsfahrten die dort gültigen Vorschriften.
12. Bezüglich des Trägers und der Ladung gelten die Vorschriften der StVO und StVZO:
12a. Die Ladung darf seitlich nicht mehr als 40 cm über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs-
oder Schlussleuchten hinausragen.
12b. Schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.
12c. Beim Transport von Fahrrädern sind seitlich hinausragende Räder extra zu kennzeichnen. Bei Nachtfahrten sind die
Rückstrahler der Räder abzudecken, damit ein Zerrbild der rückwärtigen Fahrzeugbeleuchtung vermieden wird
(Behinderung oder Täuschung anderer Verkehrsteilnehmer).
12d. Amtliches Kennzeichen und lichttechnische Einrichtungen dürfen durch Träger und Ladung nicht verdeckt werden.
12e. Bei Betrieb des Trägers ist ein zweiter Außenspiegel zu verwenden.
13. Aus Gründen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sowie des Umweltschutzes (Reduzierung des Benzin-Verbrauches) ist der
Träger bei Nichtgebrauch abzunehmen.
14. Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen und vor Antritt jeder Fahrt die sichere Befestigung des Trägers und der Heckklappe,
den festen Sitz der Schrauben sowie den einwandfreien Zustand der Befestigungsgurte. Beschädigte oder verwitterte
Befestigungsgurte dürfen nicht mehr verwendet werden und müssen ausgetauscht werden.
15. Tauschen Sie die Befestigungsgurte aus Sicherheitsgründen alle 2 Jahre aus, da diese trotz hoher Haltbarkeit einer natürlichen
Verwitterung ausgesetzt sind, welche die Belastbarkeit der Gurte vermindern kann. Ihr Träger ist ein hochwertiges Zubehörteil: Um den
Träger lange benutzen zu können, sollten Sie ihn in regelmäßigen Abständen reinigen und alle Bauteile auf Beschädigungen oder
Verwitterung überprüfen und diese Beeinträchtigung unverzüglich beheben.
Sandäcker 7
D-91301 Forchheim Telefon: +49 (0) 9191 7362-0
Telefax: +49 (0) 9191 7362-77 e-mail: info @ uebler.com
Internet: www.uebler.com MAL30264/ Stand 05.09
~ 25 cm
SICHERHEITS- UND BETRIEBSHINWEISE
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