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§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten entweder
durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die
Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In
einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem Text
niedergeschrieben.
§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der
General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der
gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
Anforderungen gerecht zu werden. Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn in einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer
oder "jeder späteren Version" ("any later version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von
der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das
Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der
Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen zu verwen-
den, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schrei-
ben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen.
Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller
von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche
Nutzen und
Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern. Keine Gewährleistung
§11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei Gewährleistung für das
Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die
Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, "wie es ist", ohne irgendeine
Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife
oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und
Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstel-
len,
liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
§12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist
irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder
verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar,
einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte
(Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der
Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste, feh-
lerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder
dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst
wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen
Quelleangabe und weiterführende Informationen zur
deutschen Übersetzung:
http://www.gnu.de/documents/gpl-2.0.de.html
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