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DEUTSCH
Ihr Funkgerät kann, soweit vorgeschrieben, auch automatisch eine automatische
Senderkennung (ATIS) aussenden, sobald Sie die Sendetaste loslassen. Hierbei handelt
es sich um eine Funktion, die ausschließlich im europäischen Binnenschifffahrtsfunk
Gebrauch findet. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die geltenden
Vorschriften. Für den Betrieb auf Schiffen, die im See- und Binnenbereich fahren, ist das
Gerät zwischen Seefunk (mit DSC) und Binnen-Wasserstraßenfunk (früher „Rheinfunk“
genannt, mit ATIS) jederzeit umschaltbar.
1.2.d Einsatzbedingungen
Setzen Sie Ihr Gerät niemals extremen Temperaturen oder Staub aus. Auch wenn das
Gerät für den Betrieb unter rauen Bedingungen ausgelegt ist, sollten Sie Ihr Funkgerät
niemals extrem schmutziger oder staubiger Umgebung, ebenso wie Extremtemperaturen
die außerhalb des angegebenen Betriebstemperaturbereiches von –15°C bis +55°C liegen,
aussetzen. Setzen Sie ebenso wenig das Gerät direktem Sonnenlicht aus.
Lassen Sie das Gerät nicht fallen und werfen Sie es nicht.
Benutzen Sie das Gerät nicht in Umgebungen mit potenziell explosiver Atmosphäre.
1.3 Normenkonformität
In europäischen harmonisierten Normen, die europaweit gelten, wurden die Vorraussetzungen für
die Anforderungen an Seefunkgeräte mit DCS-Funktion der Klasse D festgelegt (EN 301 025-
1/2/3) (dem entspricht EN 300 698 für den Binnenbereich). Das Gerät kann auf Schiffen benutzt
werden, die nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegen. Das sind in der Regel die nicht-
ausrüstungspflichtigen Schiffe (z.B. Sportboote). Für ausrüstungspflichtige Schiffe der See-
Berufsschiffahrt ist dieses Gerät nicht vorgesehen.
1.4 Anmeldung der Seefunk/Binnenschifffahrtsfunkanlage
Ihr Funkgerät ist grundsätzlich anmeldepflichtig. Zuständig ist die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP). Bitte nehmen Sie die Anmeldepflicht ernst und nehmen Sie
Ihre Funkanlage erst nach der behördlichen „Einzelfrequenzzuteilung“ in Betrieb.
Ein Antragformular erhalten Sie von Ihrem Händler oder finden Sie in der jeweils aktuellen Form auf
unserer Service-Webseite unter
www.alan-albrecht.info/marinefunk
Für die Auslieferung in Deutschland und den meisten angrenzenden Ländern ist Ihr Funkgerät auf die
internationalen Seefunkkanäle nach VO Funk, Anhang 18 (2001) programmiert. Ihr Fachhändler
kann das Funkgerät entsprechend dem Verwendungszweck bei Auslieferung programmieren.
Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie bereits eine ATIS Kennung (für den Binnenfunk) oder
eine MMSI (DSC-Nummer) im Seefunk beantragt und zugeteilt bekommen haben, oder wenn Sie
berechtigt sind, für bestimmte andere Länder spezielle dort freigegebene Frequenzen oder so
genannte Privatkanäle zu nutzen.
Im Lieferzustand sind sowohl DSC Controller als auch ATIS Encoder unprogrammiert, die Funkanlage
kann in diesem Zustand als „Seefunkanlage ohne DSC“ auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen
angemeldet und benutzt werden. Verfügen Sie noch über ein früher erteiltes Sprechfunkzeugnis
(z.B. beschränkt gültiges oder allgemeines Sprechfunkzeugnis) ohne GMDSS, dann ist diese
Ausgangsprogrammierung für Ihren Zweck nutzbar. Zuständig für die Anmeldung ist die
Außenstelle Hamburg der RegTP , Sachsenstr. 12 und 14
20097 Hamburg, Tel.: (0 40) 2 36 55-0, Fax.: (0 40) 2 36 55-1 82
Verfügen Sie über ein GMDSS Sprechfunkzeugnis , wie das SRC (Short Range Certificate) oder
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