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Arbeitsplattenausschnitt herstellen
Der Ausschnitt wird in zwei Arbeitsschritten hergestellt.
1. Den Ausschnitt für die Bodenwanne herstellen.
2. Die Ausfräsung für die Auflage der Glaskeramik-Platte vor-
nehmen.
(Für diese Ausfräsung ist mindestens eine Oberfräse mit
Führungsleiste erforderlich.)
Das Außenmaß der Ausfräsung sollte immer ca. 6 mm größer
sein als das Außenmaß der Glaskeramik-Kochfläche, damit eine
Abdichtung (siehe: „Kochfläche einkleben“) vorgenommen wer-
den kann.
Alternativ kann auch an Stelle des zweiten Arbeitsschrittes die
Auflage für die Glaskeramikplatte komplett herausgeschnitten
und höhenversetzt wieder eingeklebt werden.
Der Einbau von Holz- oder Steinleisten sowie von Stahlwinkeln
ist ebenfalls möglich.
1. Den Ausschnitt für das Kochfeld herstellen.
2. Holz- / Steinleiste oder Auflagewinkel an der Arbeitsplatte
befestigen.
Bei einer Stein-Arbeitsplatten kann die Glaskeramikfläche voll-
ständig flächenbündig eingelassen werden. Die Ausfräsung
muss daher ca. 5
-0,5
mm tief sein.
Bei Holzarbeitsplatten muss die Ausfräsung ca. 4
-0,5
mm tief
sein. Der daraus resultierende Überstand der Glaskeramikfläche
gegenüber der Arbeitsplatte von min. 1 mm dient dazu, die
Kunststoff-Oberfläche der Arbeitsplatte vor dem unbeabsichtig-
ten Abstellen eines heißen Topfes zu schützen.
Hinweis!
Um eine exakte Flächenbündigkeit bei Steinarbeitsplatten herzu-
stellen, ist die Ausfräsung ggf. anzupassen.
Kochfläche einkleben
Hinweise
Um Schäden an der Arbeitsplatte und an der Kochfläche zu
vermeiden, ist es erforderlich, das System Arbeitsplatte/Koch-
fläche dauerhaft wasserdicht zu verkleben.
Die zu verklebenden Teile müssen trocken und fettfrei sein.
Zum Einkleben der Kochflächen benötigen Sie den
Sperrpri-
mer 101
und den hitze- und feuchtigkeitsbeständigen
Silikon-
kleber Pactan
7056
der Firma
Heidelberger Baustofftechnik
,
auch erhältlich über das Küppersbusch Ersatzteilwesen.
Beachten Sie unbedingt die Hinweise bei beiden Materia-
lien beiliegenden Verarbeitungshinweise!
Hier finden Sie auch die Berechnungsformel zum Aushärten
des Silikonklebers.
Vor Ablauf dieser Aushärtzeit darf die
Kochfläche nicht in Betrieb genommen werden, da der Sili-
konkleber beschädigt werden kann!
Verkleben Sie die Kochfläche nur an ihren Außenrändern!
Bei Steinarbeitsplatten soll der Einbau bündig erfolgen, bei
wärmeempfindlichen Arbeitsplatten (z.B. Holz) muss die Koch-
fläche ca. 1 mm überstehen.
Nie die Kochfläche mit der Glaskeramik ungeschützt auf die
Arbeitsplatte oder den Boden legen. Durch Verschmutzungen
(Metallspäne, Steinreste ö. ä.) können Kratzer auf der Ober-
fläche der Glaskeramik entstehen. Bitte immer Pappe oder
eine Wolldecke unterlegen.
Arbeitsablauf
1. Dichtband
in die Ecke der Auflagekante der Arbeitsplatte
aufkleben, so dass sich kein Pactan unter das Kochfeld
durchdrücken kann.
Wichtig: Nur das der Kochfläche beiliegende Dichtband ver-
wenden! Bei Verwendung anderer Dichtungen ist nicht
gewährleistet, dass die Kochfläche nach dem Einbau nicht
weiter absackt.
2. Die Kochfläche ohne Kleber in den Arbeitsplattenausschnitt
einlegen und die Höhe prüfen. Ggf. die mitgelieferten Unter-
legplättchen auf die Auflagekante für die Kochfläche in
gleichmäßigen Abständen als Höhenausgleich auflegen.
3. Die Kochfläche wieder herausnehmen.
4. Die Außenränder der Kochfläche sowie die seitlichen
Schnittflächen der Arbeitsplatte im Bereich des Verklebens
mit dem Sperrprimer vorbehandeln.
Den Primer auf stark saugende Untergründe (z. B. Spanplat-
ten) dick mit einem Pinsel auftragen. Bei schwach saugen-
den Untergründen (z. B. Marmor oder Granit) genügt es, den
Primer dünn mit einem Filz aufzutragen.
Wichtig: Nach dem Auftragen muss der Primer immer ca. 30
Minuten lang ablüften.
5. Nun die Kochfläche einlegen und ausrichten.
6. Schließlich den Spalt zwischen Kochfläche und Arbeitsplatte
mit Pactan ausfugen.
7. Die Fuge mit einem Spachtel und entspanntem Wasser glät-
ten.
Achtung: Dichtband verwenden! Pactan darf sich an keiner
Stelle unter die Auflagefläche drücken. Ein späteres Herausneh-
men der Mulde ist sonst nicht mehr möglich. Bei Nichtbeachtung
keine Gewährleistung.
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