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5.4. Brennstoff nachlegen
Großen Einfluss auf das Sauberbleiben des Sichtfensters hat,
neben der Verwendung des geeigneten Brennstoffes und
ausreichendem Schornsteinzug, auch die Art und Weise, wie
der Ofen bedient wird. In diesem Zusammenhang empfehlen
wir, die Brennstoffauflage nur einlagig und
mit max. 2,5 kg vorzunehmen. Dabei sollten
möglichst der Feuerraumbreite weitgehend
ausfüllende Holzscheite (ca. 33 cm)
verwendet werden.
Achtung! Weiterer Brennstoff sollte nur
auf die Grundglut (keine Flamme mehr)
aufgelegt werden.
Vor dem Nachlegen von Brennstoff sollten
Sie die Feuerraumtür kurz, nur einen Spalt
öffnen, um durch die Sogwirkung das
Austreten von Rauchgasen von der
Brennkammer in den Wohnraum zu verhindern. Danach die
Feuerraumtüre weiter öffnen und den Brennstoff auflegen.
Nach der Brennstoffauflage schließen Sie wieder die
Feuerraumtür.
Die pat. Regelung erkennt die erneute Brennstoffauflage und
steuert die notwendige Verbrennungsluft vollautomatisch.
5.5. Betriebsweise in der Übergangszeit
In der Übergangszeit bzw. bei höheren Außentemperaturen
kann es bei plötzlichem Temperaturanstieg unter Umständen
zu Störungen des Schornsteinzuges (Kaminzuges) kommen,
so daß die Abgase nicht vollständig abgezogen werden. Hier
kann durch Vorheizen Ihres Kamins eine Abhilfe erfolgen.
5.6. Ascheentleerung
Nach längerem Brennen, zumindest einmal täglich, ist die
Asche mit Hilfe des Rüttelrostes in den Aschekasten
abzuführen und der Aschekasten zu entleeren. Am gün-
stigsten erfolgt dies morgens nach der Gluthaltung in relativ
kaltem Zustand des Ofens. Achten Sie bitte darauf, daß der
Aschekasten bei ca. halber Füllung entleert wird, damit der
Aschekegel nicht zu dicht an den Rost heranwächst. Falls der
Rost im Aschekegel eingepackt ist, besteht die Gefahr, daß
dieser durch Überhitzung Schaden nimmt, da keine Luft zur
Kühlung an ihn herangeführt werden kann.
Achtung:
Vor Ascheentleerung bitte stets prüfen, ob keine Restglut in
der Asche ist. Auch wenn die Asche kalt ist, können sich
eventuell noch Glutreste darin befinden und zu einem Brand
im Abfallbehälter führen.
Holzasche kann als Dünger verwendet werden.
5.7. Emissionsbegrenzung
Der Kaminofen ist r die Verbrennung von raucharmen
Brennstoffen gebaut.
Nach dem Bundes-Imissionsschutzgesetz darf z.B. folgendes
nicht verbrannt werden:
feuchtes oder mit Holzschutzmittel behandeltes Holz,
Feinhackschnitzel,
Papier und Pappe (außer zum Anzünden),
Rinden oder Spanplattenabfälle,
Kunststoff oder sonstige Abfälle.
Das Verbrennen dieser Stoffe schadet nicht nur der Umwelt,
auch die Lebenszeit Ihres Kaminofens wird verkürzt, zudem
kann auch der Kamin beschädigt werden. Auch regelmäßige
Reinigung und Pflege Ihres Ofens vermindert die Schadstoff-
emissionen. An Holzscheiten anhaftende Rinde darf selbst-
verständlich verbrannt werden.
5.8. Reinigung und Pflege
Mindestens einmal jährlich, im Bedarfsfall auch öfter,
sollten Sie Ihren Kaminofen im kalten Zustand reinigen und
pflegen. Dabei sollten Sie die Ascheablagerungen im
Rauchrohr sowie auf den Rauchumlenkblechen bzw.
Zugumlenkplatten beseitigen. Zugumlenkplatten aus
Keramikfaser bzw. Vermiculite können zum Reinigen
entfernt werden (siehe Geräteblatt). Bitte setzen Sie diese
nach dem Reinigen sorgfältig an gleicher Stelle wieder ein.
Zum Reinigen der Rauchgaszüge eignet sich sehr gut ein
Ascheabsauger mit Feinpartikelfilter. Verschmutzungen an
der Sichtfensterscheibe entfernen Sie am besten und
umweltfreundlichsten mit einen, mit Wasser angefeuchteten
Topfreiniger, welchen Sie in die Holzasche eintauchen oder
mit anderen haushaltsüblichen Glasreinigern.
Der Schornstein muss ebenfalls regelmäßig durch den
Schornsteinfeger gereinigt werden. Über die notwendigen
Intervalle gibt ihr zuständiger Kaminfegermeister Auskunft.
Der Kaminofen sollte jährlich durch einen Fachmann
überprüft werden.
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