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belegten Schornstein angeschlossen werden, falls die
Schornsteinabmessung nach DIN 4705 Teil 2 dies zuläßt.
Der Kaminofen ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
Bei Öfen der Bauart 1 dürfen die Schließfedern der Feuer-
raumtür nicht entfernt werden, wenn ein solches Gerät an
einem mehrfach belegten Schornstein angeschlossen wird.
Die Einteilung in Bauart 1 wird durch selbstschließende Feu-
erraumtüren erzielt. Die Feuerraumtüren dürfen nur zur
Brennstoffaufgabe und zur Entaschung geöffnet werden.
Sonst sind diese - auch bei nicht betriebenem Ofen - ge-
schlossen zu halten, um eine Beeinträchtigung anderer Feu-
erstätten und damit verbundene Gefahren zu vermeiden.
Eine ausreichende Frischluftzufuhr zum Aufstellungsraum
muß gewährleistet sein. Fenster und Türen des
Aufstellungsraumes dürfen wegen der notwendigen
Verbrennungsluftzufuhr nicht zu dicht schließen. Auch
während des Betriebes von Abluftanlagen (Badezimmer-
Abluftventilatoren, Dunstabzug in Küchen usw.) in Ihrer
Wohnung oder in eventuell damit in Verbindung stehender
Wohneinheiten muss unbedingt die erforderliche
Mindestluftmenge ungehindert zum Ofen strömen können.
Achtung! Der Kaminofen darf nicht im gemeinsamen
Betrieb von kontrollierten Wohnungsbe- und
Entlüftungsanlagen in Betrieb genommen werden.
Der Betrieb von Öfen wird nicht gefährdet, wenn die
Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes umwälzen oder die
Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im
Aufstellungsraum selbsttätig und zuverlässig verhindern.
Bitte klären Sie die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr
unbedingt mit Ihrem Schornsteinfegermeister
(Kaminkehrermeister, Rauchfangkehrermeister) ab.
Durch den Abbrand von Brennmaterialien wird Wärme-
energie frei, die zu einer starken Erhitzung der Oberflächen
des Heizgerätes (Türen, Tür- und Bediengriffe, Sichtfenster-
scheiben, Seitenwände, Vorderwand, Rauchrohre) führt. Die
Berührung dieser Teile ohne entsprechende
Hitzeschutzhandschuhe ist zu vermeiden! Ein
Hitzeschutzhandschuh wird mit dem Kaminofen ausgeliefert.
Tragen Sie beim Beheizen Ihres Kaminofens keine weiten
oder leicht brennbaren Kleidungsstücke!
Machen Sie Kinder auf diese Gefahren aufmerksam und
halten Sie sie während des Heizbetriebes von der Feuerstätte
fern.
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet, kann
es aufgrund von Ablagerungen im Schornstein zu einem
Schornsteinbrand kommen. Verschließen Sie sofort alle
Luftöffnungen im Ofen und informieren Sie die Feuerwehr.
Nach dem Ausbrennen des Schornsteines diesen vom
Fachmann auf Risse bzw. Undichtheiten überprüfen lassen.
3. Daten zur Berechnung der Schornsteinab-
messung nach DIN 4705 Teil 2
Die Daten zur Berechnung der Schornsteinabmessungen
nach DIN 4705 Teil 2 finden Sie auf dem beigelegten
Geräteblatt.
4. Aufstellung des Kaminofens und Anschluß an
den Schornstein
Die Verpackung Ihres neuen Kaminofens schützt diesen
optimal gegen Beschädigung. Beim Transport können
jedoch trotzdem Schäden am Ofen oder Zubehör entstanden
sein. Bitte prüfen Sie daher Ihren Kaminofen nach dem
Auspacken auf Schäden und Vollständigkeit! Melden Sie
Mängel umgehend Ihrem Ofenfachhändler!
Bemerkung: Lose oder aus der Verankerung gerutschte
Zugumlenkplatten o.ä. sind keine Mängel (siehe Kapitel 5.3.
Erste Inbetriebnahme Ihres Kaminofens).
Die Verpackung ihres Kaminofens ist weitgehend umwelt-
neutral. Das Holz der Verpackung ist nicht oberflächen-
behandelt und kann zerkleinert verheizt werden. Der Karton
und die Folien können problemlos der kommunalen Rest-
stoffverwertung zugeführt werden.
Zum Anschluß an den Kamin sollte ein Rauchrohr aus 2 mm
dickem Stahlblech verwendet werden.
Das Rauchrohr muß sowohl mit dem Rauchgasstutzen als
auch mit dem Schornstein fest und dicht verbunden werden.
Diese feste und dichte Verbindung ist auch r die Rauch-
rohrelemente untereinander zwingend notwendig. Es ist
unbedingt darauf zu achten, daß das Rauchrohr nicht in den
freien Querschnitt des Schornsteines hineinragt. Zur Einfüh-
rung in den Schornstein wird die Verwendung eines Mauer-
futters empfohlen.
Bei längerer Abgasrohrführung müssen waagrechte Strecken
und Verengungen vermieden werden; es empfiehlt sich eine
in Richtung Schornstein ansteigende Verrohrung. Bei gerin-
gem Kaminzug raten wir, den Ofen über ein mindestens 1 m
langes senkrechtes Rohrstück anzuschließen.
Sicherheitsabstände (Mindestabstände):
Bei der Aufstellung des Kaminofens müssen grundsätzlich
die behördlich angeordneten Brandschutzbestimmungen
befolgt werden. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Bezirks-
schornsteinfegermeister bzw. Bezirkskaminkehrermeister.
Als Mindestentfernung von brennbaren oder temperaturemp-
findlichen Materialien (z.B. Möbel, Tapete, Holzver-
kleidung) bzw. von tragenden Wänden muß folgendes einge-
halten werden (siehe Zeichnung Seite 4):
A 20 cm zur Rückwand,
B 20 cm zu den Seitenwänden und
C 80 cm im Strahlungsbereich.
Im Strahlungsbereich (C) des Sichtfensters dürfen im
Abstand von 80 cm keine brennbaren Bauteile und bel
aufgestellt werden. Dieser Abstand kann auf 40 cm
verringert werden, wenn zwischen Feuerstätte und
brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes
Strahlschutzblech aufgestellt wird.
Achtung! Bei Eckmodellen und Modellen mit seitlichen
Sichtfenstern müssen die Mindestabstände zu brennbaren
Bauteilen und Möbel wie am Typenschild angegeben
eingehalten werden und dürfen nicht unterschritten werden.
Bei brennbaren oder temperaturempfindlichen Fußbelägen
muß das Gerät auf eine nicht brennbare Bodenschutzplatte
(z.B. Stahlblech, Glas) gestellt werden (siehe Zeichnung
Seite 4).
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